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   OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19   

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https://dejure.org/2020,4093
OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19 (https://dejure.org/2020,4093)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.02.2020 - 16 U 43/19 (https://dejure.org/2020,4093)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 (https://dejure.org/2020,4093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartell; LKW-Kartell; Kartellbetroffenheit; Kartell - Passing-on-defense; Kartellschadensersatzklage - Verjährung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindende Feststellung eines Kartellverstoßes im Hinblick auf das Lkw-Kartell

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18

    LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Die dort im Rahmen der erforderlichen Abwägung angestellten Erwägungen gelten gleichermaßen für die Frage des konkreten Kartellschadens (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - Schienenkartell - Rn. 55f.; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 4. April 2019, 2 U 101/18, Rn. 157ff., das die hier bereits erörterten Einwendungen der Beklagten [mit demselben Endergebnis] - unter der Frage des Schadenseintritts erörtert).

    Die Hemmung hat hier begonnen bereits mit der Vornahme der gegen die Kartellanten gerichteten Ermittlungsmaßnahmen und nicht erst, wie die Berufungsklägerinnen wollen, mit der formellen Eröffnung eines Verfahrens im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 733/2004, der bestimmt, dass die Kommission jederzeit die Einleitung eines Verfahrens zum Erlass einer Entscheidung gemäß Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 beschließen kann (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 4. April 2019, 2 U 101/18, Rn. 201f. m.w.N.).

    Rechtskraft der Kommissionsentscheidung ist aber erst eingetreten, nachdem die in Art. 263 Abs. 4 AEUV bestimmte zweimonatige Frist zur Erhebung einer Klage gegen (u.a.) die Entscheidung der Kommission abgelaufen war (ebenso OLG Stuttgart, Urteil vom 4. April 2019, 2 U 101/18, Rn. 205).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Für die von der Klägerin geltend gemachten Schadensersatzansprüche ist das im jeweiligen Belieferungszeitraum geltende Recht maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011, KZR 75/10 - ORWI - Rn. 13).

    Tatsächlich gibt es im vorliegenden Fall keinerlei Anhalt dafür, dass - und darauf beruht unter Bezugnahme auf die ORWI-Entscheidung des BGH (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, Rn. 46) der Einwand - Preiserhöhungen auf der Zwischenstufe aufgrund einer unabhängigen besonderen Marktstellung der Händler autonom und unabhängig von den kartellbedingten Preiserhöhungen erfolgt sein könnten.

    Diese Frage ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011, KZR 75/10 - ORWI - 56f.).

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Die mit Wirkung zum 27. Dezember 2016 eingeführte Vorschrift ist auch auf kartellbehördliche Entscheidungen anzuwenden, die - wie hier - erst nach dem Inkrafttreten der Norm Bestandskraft erlangt haben; die Bindungswirkung erfasst alle in dem Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die den Lebenssachverhalt bilden, bezüglich dessen ein Kartellrechtsverstoß festgestellt wurde und die seine rechtliche Einordnung als Verstoß tragen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018, KZR 56/16 - Grauzementkartell II - Rn. 31f.; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016, KZR 25/14 - Lottoblock II - Rn. 14, jeweils für die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 33 Abs. 4 GWB in der Fassung vom 15. Juli 2005).

    Die entsprechenden Feststellungen sind nach Maßgabe des § 286 ZPO, also im Strengbeweis, zu treffen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018, KZR 26/17 - Schienenkartell - Rn. 59; Urteil vom 12. Juli 2016, KZR 25/14 - Lottoblock II - Rn. 47).

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Die entsprechenden Feststellungen sind nach Maßgabe des § 286 ZPO, also im Strengbeweis, zu treffen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018, KZR 26/17 - Schienenkartell - Rn. 59; Urteil vom 12. Juli 2016, KZR 25/14 - Lottoblock II - Rn. 47).

    Bei der Anwendung der einzelstaatlichen Regelungen über Voraussetzungen und Durchsetzung des Anspruchs auf Schadensersatz haben die nationalen Gerichte den Effektivitätsgrundsatz zu beachten, also dafür Sorge zu tragen, dass die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018, KZR 26/17 - Schienenkartell - Rn. 55f. m.w.N.).

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Die mit Wirkung zum 27. Dezember 2016 eingeführte Vorschrift ist auch auf kartellbehördliche Entscheidungen anzuwenden, die - wie hier - erst nach dem Inkrafttreten der Norm Bestandskraft erlangt haben; die Bindungswirkung erfasst alle in dem Verfahren getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die den Lebenssachverhalt bilden, bezüglich dessen ein Kartellrechtsverstoß festgestellt wurde und die seine rechtliche Einordnung als Verstoß tragen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2018, KZR 56/16 - Grauzementkartell II - Rn. 31f.; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016, KZR 25/14 - Lottoblock II - Rn. 14, jeweils für die inhaltsgleiche Vorgängervorschrift des § 33 Abs. 4 GWB in der Fassung vom 15. Juli 2005).

    Die Vorschrift ist auf den vorliegenden "Altfall" anwendbar, in dem ein kartellbehördliches Verfahren wegen Kartellverstoßes bereits vor dem Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle eingeleitet, jedoch erst nach deren Inkrafttreten abgeschlossen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2018, KZR 56/16 - Grauzementkartell II - Rn. 30f.).

  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Der Bundesgerichtshof verneint diese Möglichkeit unter Hinweis auf den Wortlaut von § 97 ZPO, wonach es sich um eine zwingende Regelung handele (BGH NJW 1956, 1235; ebenso Zöller- Herget , § 97 Rdn. 2).
  • LG Stuttgart, 23.12.2019 - 30 O 132/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Das Nämliche gilt, worauf zutreffend das LG Stuttgart (Urteil vom 12. Dezember 2019, 30 O 27/17, Rn. 90; Urteil vom 23. Dezember 2019, 30 O 132/18, Rn. 50) hingewiesen hat, im Hinblick darauf, dass nach den Feststellungen der Kommission die Beteiligten die Risiken des Wettbewerbs wissentlich durch die praktische Zusammenarbeit ersetzt haben" (Rn. 68), so dass die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels spürbar geworden ist (Rn. 85).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Insoweit muss die klagende Partei den Gerichtskostenvorschuss (§ 12 Abs. 1 GKG) nicht von sich aus mit der Klage einzahlen, sondern kann die Anforderung durch das Gericht abwarten; eine noch hinnehmbare Verzögerung ist zu bejahen, wenn der Vorschuss nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (BGH, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 154/14, Rn. 6).Hier ist der Vorschuss am 6. März 2018 angefordert worden und ist die Zahlung am 20. März 2018 erfolgt.
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18

    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Hiernach vermag der Senat auch nicht der von den Berufungsklägerinnen für sich reklamierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 6. März 2019, U (Kart) 15/18, Rn. 65, zu folgen, wonach - nunmehr in der räumlichen und der zeitlichen Dimension - auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission nicht ohne weiteres von einer kartellbedingten Preisanhebung über den gesamten Zeitraum in allen Ländern des EWR ausgegangen werden können soll, weil eine Preisanpassung im EWR ohne weiteres auch in der Weise denkbar sei, dass die Bruttolistenpreise nur in einigen Ländern angehoben und in anderen Ländern unverändert geblieben seien.
  • LG Stuttgart, 12.12.2019 - 30 O 27/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatzklage des Lastkraftwagenkäufers aufgrund des

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
    Das Nämliche gilt, worauf zutreffend das LG Stuttgart (Urteil vom 12. Dezember 2019, 30 O 27/17, Rn. 90; Urteil vom 23. Dezember 2019, 30 O 132/18, Rn. 50) hingewiesen hat, im Hinblick darauf, dass nach den Feststellungen der Kommission die Beteiligten die Risiken des Wettbewerbs wissentlich durch die praktische Zusammenarbeit ersetzt haben" (Rn. 68), so dass die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels spürbar geworden ist (Rn. 85).
  • OLG Hamm, 03.05.2010 - 6 U 142/09

    Haftung einer Gemeinde wegen Nicht- oder Schlechterfüllung der

  • KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13

    Keine Berufung wegen Entscheidung durch den Einzelrichter einer nach dem

  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2012 - 9 U 204/11

    Berufung gegen ein Zwischenurteil, mit dem die gerichtsinterne Zuständigkeit nach

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2014 - 16 U 30/14

    Anspruch einer Hebamme auf Begrenzung des Zugangs zu einem

  • OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils im Kartellschadensprozess;

    Aus der hohen Ansiedelung folgt, dass der Vorstand der Beklagten das Vorgehen gekannt und gebilligt hat (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 60).

    Selbst wenn für die vom Endkunden bezahlten Preise auch die sehr unterschiedlichen und sehr unterschiedlich teuren Aufbauten und sonstigen Ausstattungen von erheblicher Bedeutung sind, ändert dies nichts daran, dass in den nicht wegzudenkenden Kostenerhöhungen für die Basismodelle immer auch das kartellbedingt erhöhte Niveau gleichsam mitläuft (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 88).

    Der Austausch zukünftiger Preislisten dient mithin nicht nur rein informatorischen Zwecken, sondern gibt den beteiligten Unternehmen Vorteile bei der Preisbildung und der Weitergabe zwischenzeitlicher Kostensteigerungen (OLG Stuttgart, Urteil vom 04. April 2019 - 2 U 101/18, juris Rn. 161; OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 78 ff.).

    Aufgrund der hohen Marktabdeckung waren die Möglichkeiten der Endkunden, ihren Bedarf anderweitig zu decken oder sonstige Gegenmaßnahmen zu ergreifen, außerordentlich begrenzt (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 101).

  • OLG Naumburg, 30.07.2021 - 7 Kart 2/20

    Kartellschadensersatz aufgrund eines Lkw-Kartells

    bb) Auf diesen Erfahrungssatz beruft sich auch der erkennende Senat, weil die Gründung und Aufrechterhaltung des Kartells über (mindestens) vierzehn Jahre und insbesondere die sukzessive Intensivierung des wechselseitigen Informationsaustausches trotz der damit verbundenen erheblichen, auch finanziellen Risiken ohne eine lohnenswerte Kartellrendite nicht nachvollziehbar wäre (ebenso OLG Stuttgart, Urteil v. 04.04.2019, 2 U 101/18 "Lkw-Kartell", WuW 2019, 334, in juris Rz. 154 ff.; OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.02.2020, 16 U 43/19 Kart "Lkw-Kartell", a.a.O., in juris Rz. 78 ff.).

    Der bloße Verweis auf die Berichterstattung über die Ermittlungen der KOM in den Medien vermag diese Darlegung nicht zu ersetzen (ebenso OLG Schleswig-Holstein, Urteil v. 17.02.2020, 16 U 43/19 Kart "Lkw-Kartell", in juris Rz. 139).

    Jedenfalls für deutsche Kartellbehörden sehe § 9 VwVfG vor, dass ein Verwaltungsverfahren durch jede nach außen wirkende Tätigkeit der Behörde eingeleitet werde, welche auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet sei (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 04.04.2019, 2 U 101/18 "Lkw-Kartell", WuW 2019, 334, in juris Rz. 201 f.; OLG Schleswig, Urteil v. 17.02.2020, 16 U 43/19 Kart "Lkw-Kartell", in juris Rz. 145 ff.; ebenso OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.01.2019, VI-U (Kart) 18/17, WuW 2019, 535, in juris Rz. 210).

  • OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15

    Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

    Diese Frage ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011 - KZR 75/10 -, ORWI -, Rn. 56f.; OLG Schleswig, Urteil vom 17.02.2020 - 16 U 43/19 Kart -, juris Rn. 127).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2023 - 2 U 77/19

    Lkw-Kartell - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell:

    Aus der hohen Ansiedelung folgt, dass der Vorstand der Beklagten das Vorgehen gekannt und gebilligt hat (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 60).

    Selbst wenn für die vom Endkunden bezahlten Preise auch die sehr unterschiedlichen und sehr unterschiedlich teuren Aufbauten und sonstigen Ausstattungen von erheblicher Bedeutung sind, ändert dies nichts daran, dass in den nicht wegzudenkenden Kostenerhöhungen für die Basismodelle immer auch das kartellbedingt erhöhte Niveau gleichsam mitläuft (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 88).

  • OLG Stuttgart, 27.07.2023 - 2 U 115/22

    Schadensersatzanspruch wegen LKW-Kartell auch bei Leasing

    Aus der hohen Ansiedelung folgt, dass der Vorstand der Beklagten das Vorgehen gekannt und gebilligt hat (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 60).

    Selbst wenn für die vom Endkunden bezahlten Preise auch die sehr unterschiedlichen und sehr unterschiedlich teuren Aufbauten und sonstigen Ausstattungen von erheblicher Bedeutung sind, ändert dies nichts daran, dass in den nicht wegzudenkenden Kostenerhöhungen für die Basismodelle immer auch das kartellbedingt erhöhte Niveau gleichsam mitläuft (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 88).

  • OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22

    KWR-Produkte - Richterliche Schadensschätzung bei einem

    Schon in der "Segelanweisung" im Urteil vom 13. April 2021 (KZR 19/20 - Lkw-Kartell II, Rn. 88, vorausgehend Senat, Urteil vom 17. Februar 2020, 16 U 43/19 Kart juris) hat er dem Senat zu berücksichtigen aufgegeben, dass dem Tatrichter im Rahmen der ihm zukommenden Schätzungsbefugnis ein erheblicher methodischer Spielraum zustehe, sodass er auch eine andere als die von den Parteien gewählte Methode und andere Vergleichsdaten heranziehen könne, solange er dem vorgegebenen Ziel gerecht werde, mit einem der Sache angemessenen Aufwand der Wirklichkeit durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen möglichst nahezukommen.
  • OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20

    Lkw-Kartell; Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche; Verjährung bei

    Aus der hohen Ansiedelung folgt, dass der Vorstand der Beklagten das Vorgehen gekannt und gebilligt hat (OLG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 60).
  • LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 217/17

    Schadenersatz aufgrund des von der Europäischen Kommission festgestellten sog.

    Die Kammer hat bereits in zahlreichen Entscheidungen herausgearbeitet, dass die vom Bundesgerichtshof angestellten Erwägungen und die sich daraus ergebende tatsächliche Vermutung für eine kartellbedingte Schadensentstehung dabei ohne weiteres auch für ein Kartell gelten, welches durch die vorliegend in der Kommissionsentscheidung festgestellten komplexen, vielgestaltigen und über einen langen Zeitraum andauernden Zuwiderhandlungen geprägt war (vgl. statt aller etwa Kammerurteile vom 6. Juni 2019 - 30 O 88/18, juris Rn. 88 ff und vom 27. Juli 2019 - 30 O 30/18, juris Rn. 107 ff, jeweils mwN; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 111 ff).
  • LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17

    Ansprüche eine Möbelhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der

    3.2Die Kammer hat bereits in zahlreichen Entscheidungen herausgearbeitet, dass grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung für eine kartellbedingte Schadensentstehung beim Lkw-Kartell, welches durch die vorliegend in der Kommissionsentscheidung festgestellten komplexen, vielgestaltigen und über einen langen Zeitraum andauernden Zuwiderhandlungen geprägt war, streitet (vgl. statt aller etwa Kammerurteile vom 6. Juni 2019 - 30 O 88/18, juris Rn. 88 ff und vom 27. Juli 2019 - 30 O 30/18, juris Rn. 107 ff, jeweils mwN; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Februar 2020 - 16 U 43/19 Kart, juris Rn. 111 ff; ebenso BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 35/19, aaO und vom 13. April 2021 - KZR 19/20 und KZR 20/20, beide juris).
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